Friedensrichteramt

Aufgabenbereiche der Friedensrichter

Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigungen, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Unterhaltsklagen
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentanfechtungen, Erbteilungsklagen etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm. Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen


Ausnahmen

Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen:  Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern betreffend Mietobjekte über Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten. Das Schlichtungsbegehren ist direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen einzureichen.
  • Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.


Konakt

Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen
Karin Stutz
Schüracherstrasse 8 (Gsellhof)
8306 Brüttisellen
Tel. 043 495 51 15
friedensrichter@wangen-bruettisellen.ch