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Ergänzungsleistungen

Zuständige Organisation: AHV / IV / Ergänzungsleistungen

Zusätzlich zur AHV und IV sichern Ergänzungsleistungen (EL) einen angemessenen Lebensbedarf für Invalide und Personen im AHV-Alter. EL sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. RentnerInnen, die mit allen Einkünften die Lebenskosten nicht bezahlen können und in der Schweiz wohnhaft sind, können Ergänzungsleistungen beantragen.

Berechnung der jährlichen EL
Die jährliche EL entspricht der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und den anerkannten Ausgaben. Die anrechenbaren Einnahmen setzen sich aus Rentenbezügen, Erwerbseinkommen und Vermögenserträgen zusammen. Einen Teil des Vermögens muss man sich als Einkommen (Vermögensverzehr) anrechnen lassen. Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden sind, werden berücksichtigt.

Vergütung von Krankheitskosten
Zusätzlich werden Krankheits- sowie Behinderungskosten rückerstattet. Entschädigt werden der Selbstbehalt der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie Zahnbehandlungen, Haushalthilfe, Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät, Transportkosten und Anteile an ärztlich verordnete Badekuren bzw. Erholungsaufenthalten. Weiter werden allen EL-Berechtigten die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - respektive die jeweilige kantonale Durchschnittsprämie - vergütet.

Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular für den Bezug von Ergänzungsleistungen kann bei der SVA Zürich oder bei der AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen bezogen werden.

Einreichung der Anmeldung
Die Anmeldung für den Bezug von Ergänzungsleistungen ist bei der SVA Zürich oder der AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen einreichen.

Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die SVA Zürich oder an die AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen.


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