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AHV-Altersrenten

Zuständige Organisation: AHV / IV / Ergänzungsleistungen

Keine Leistung ohne Anmeldung!
Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Wer seinen Anspruch auf eine Altersrente der AHV geltend machen will, muss sich selber anmelden. Das ist deshalb notwendig, weil die Ausgleichskassen nicht über alle nötigen Informationen verfügen. Auch wer die Rente vorbeziehen oder aufschieben will, muss sich rechtzeitig anmelden.

Wo erhalte ich das Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular für den Bezug einer AHV-Altersrente erhalten Sie bei der SVA Zürich oder bei der AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen.

Wo muss ich die Anmeldung einreichen?
Ihre Anmeldung reichen Sie bei jener Ausgleichskasse ein, bei der Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Wenn Sie darüber im Zweifel sind, können Sie die Anmeldung bei der SVA Zürich oder der AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen einreichen. Ihre Anmeldung wird, wenn nötig, an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet.

Wann soll ich die Anmeldung einreichen?
Reichen Sie Ihre Anmeldung frühzeitig ein, das heisst fünf bis sechs Monate vor Rentenbeginn. Dies gilt auch bei Rentenvorbezug. Der Rentenaufschub muss spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden.

Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die SVA Zürich oder an die AHV-Zweigstelle Wangen-Brüttisellen.


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