Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

Wer eine Gastwirtschaft (mit mehr als 10 Sitzplätzen und/oder mit Alkoholausschank) führt, benötigt ein Patent. Das Gesuch dazu können Sie bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das entsprechende Gesuch online aus (siehe Online-Dienste unten auf der Seite).

Gesuche sind mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme einzureichen und folgende Dokumente sind beizulegen:
  • Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde
  • Strafregisterauszug im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
  • Kopie amtlicher Ausweis
  • Patentverzicht bisherige/r Patentinhaber/in (falls vorhanden)


Für die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zuständig
Stadt Dübendorf, Abteilung Sicherheit
Tel. 044 801 67 72
sicherheit@duebendorf.ch

Zugehörige Objekte

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