Polizeistundenverlängerung

Das Gastgewerbegesetz regelt die Schliessungszeiten von Gastwirtschaften, unter welche auch die vorübergehend bestehenden Betriebe (Festwirtschaften) fallen.

Gemäss § 15 des Gastgewerbegesetzes müssen Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen gehalten werden.

Die Gemeinde kann auf Gesuch hin nach den örtlichen Bedürfnissen Ausnahmen bewilligen. Das Gesuch dazu können Sie bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das entsprechende Gesuch online aus (siehe Online-Dienste unten auf der Seite). Gesuche sind mindestens 7 Tage vor der Verlängerung einzureichen, ansonsten wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 verrechnet.


Für die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zuständig
Stadt Dübendorf, Abteilung Sicherheit
Tel. 044 801 67 72
sicherheit@duebendorf.ch

Preis

CHF 100.-

Zugehörige Objekte