Parkbewilligungen

Das Parkieren auf öffentlichem Grund auf dem Gebiet der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ist in der Regel zeitlich beschränkt und gebührenpflichtig. Massgebend ist das Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen vom 27. Januar 2020.


Parkbeschränkungen

Seit 1. März 2020 gilt in der Zentrums-/Wohnzone sowie in der Gewerbezone und seit 1. Februar 2021 zusätzlich in der Zone Freizeit-/Sportanlagen eine gebühren- und bewilligungsfreie Parkzeit von 4h. Neu wird allerdings mittels Stellen und Hinterlegen der Parkscheibe die Ankunftszeit angezeigt werden müssen. Wer sein Motorwagen oder Motorrad länger als die gebührenfreie Parkdauer von 4h auf öffentlichem Grund abstellen möchte, muss online oder bei der Gemeindeverwaltung eine Parkbewilligung buchen. Für Anwohner, bzw. das Gewerbe besteht die Möglichkeit, eine Monats- oder Jahresparkbewilligung zu beziehen. Tagesparkbewilligungen können von Anwohnern, dem Gewerbe, Pendlern und Besuchern bezogen werden.


Bezug von Parkbewilligungen

Die Bewirtschaftung der Parkbewilligungen erfolgt über die Online-Plattform, bzw. das App ParkingPay. Im Internet unter www.parkingpay.ch oder via Handy über das „Parkingpay-App“ kann ein Parkgebührenkonto eröffnet werden. Mit diesem Parkgebührenkonto können die Parkbewilligungen beantragt und bezahlt werden. Dank der online Verwaltung der Bewilligungen wird keine physische Parkkarte mehr benötigt, die beim Auto hinterlegt werden muss. Der Kontrolleur verfügt über ein Kontrollgerät, welches online mit dem ParkingPay-System verbunden ist. Mit diesem Gerät kann das Kennzeichen des Fahrzeuges gescannt und somit festgestellt werden, ob für das jeweilige Motorfahrzeug oder Motorrad eine Parkbewilligung gelöst wurde.

Mehr Informationen finden Sie im FAQ Parkplatzkonzept und -reglement, in der Schritt-für-Schritt Anleitung für das Parkingpay-App sowie im Zonenplan unter den Publikationen (unten auf der Seite).

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