Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot wird aufgehoben - Vorsicht ist weiterhin geboten

23. August 2022

Ab Dienstag, 23. August 2022 ist das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin das kantonale Feuerverbot.

Der Gemeinderat Wangen Brüttisellen sowie die Fachstäbe der Ereignisorganisation Dübendorf Wangen-Brüttisellen sind übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass sich die Lage wegen der anhaltenden Trockenheit noch nicht normalisiert hat. Dennoch hat sich das Brandrisiko soweit reduziert, dass eine Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien vertretbar erscheint. Der Präsidialbeschluss vom 26. Juli 2022 mit dem absoluten Feuerverbot im Freien sowie dem Abbrennverbot für Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet von Wangen-Brüttisellen wird deshalb mit Wirkung ab Dienstag,
23. August 2022 aufgehoben. Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter um Wälder herum.

Trotz der Aufhebung des absoluten Feuerverbots sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.

- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.

- Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.

- Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.

- Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss der kommunalen Polizeiverordnung untersagt.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Mithilfe bei der Brandverhütung.

Wangen-Brüttisellen, 22. August 2022

Gemeinderat Wangen-Brüttisellen

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