Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Wer eine Gastwirtschaft (mit mehr als 10 Sitzplätzen und/oder mit Alkoholausschank) führt, benötigt ein Patent. Das Gesuch dazu können Sie bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das entsprechende Gesuch online aus (siehe Online-Dienste unten auf der Seite).
Gesuche sind mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme einzureichen und folgende Dokumente sind beizulegen:- Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde
- Strafregisterauszug im Original (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
- Kopie amtlicher Ausweis
- Patentverzicht bisherige/r Patentinhaber/in (falls vorhanden)
Für die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zuständig
Stadt Dübendorf, Abteilung Sicherheit
Tel. 044 801 67 72
sicherheit@duebendorf.ch
Zugehörige Objekte
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