HundehaltungHundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden. Allfällige Mutationen, Halterwechsel oder Tod des Hundes sind bei der Gemeinde und der Datenbank AMICUS ebenfalls innert zehn Tagen zu melden. Meldungen bei der Gemeinde können über den Online-Schalter (Anmeldung/Abmeldung) erfolgen. Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen, erfolgt die Registrierung in 2 Schritten. Sind Ihre Personendaten bereits bei der Datenbank AMICUS erfasst, entfällt der erste Registrierungsschritt.
Kursnachweise, der auf kantonaler Ebene gesetzlich vorgeschriebenen Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde gemäss Rassetypenliste I, bitten wir Sie jeweils direkt der Abteilung Einwohnerdienste einzureichen. Mit dem Kurs-Guide, welcher das Veterinäramt im Zusammenhang mit der Präventionskampagne Mensch und Hund erstellt hat, können Sie überprüfen, welche Hundekurse sie besuchen müssen. Vermissen Sie Ihr Tier? Hier können Sie eine Vermisstmeldung aufgeben.
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