Patent zur Führung eines befristeten Betriebs (z.B. Feste)Wer beispielsweise im Rahmen eines Dorffestes eine Festwirtschaft (mit mehr als 10 Sitzplätzen und/oder mit Alkoholausschank) betreibt, benötigt ein befristetes Patent. Das Gesuch dazu können Sie bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das entsprechende Gesuch online aus und senden dieses an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen Das Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter. Gesuche sind mindestens eine Woche vor der Veranstaltung einzureichen. Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen: Weitere Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen zum Patent für vorübergehend bestehende Betriebe können Sie dem Gastgewerbegesetz entnehmen.
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