PolizeistundenverlängerungPolizeistundenverlängerung Das Gastgewerbegesetz regelt die Schliessungszeiten von Gastwirtschaften, unter welche auch die vorübergehend bestehenden Betriebe fallen. Gemäss § 15 des Gastgewerbegesetzes müssen Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen gehalten werden. Die Gemeinde kann nach den örtlichen Bedürfnissen Ausnahmen bewilligen. Das Gesuch muss mindestens 7 Tage vor der Verlängerung eingereicht werden, ansonsten wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 verrechnet. Das Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter. Preis: CHF 100.-
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