Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen bis
zum 31. März 2022 ein.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie
vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristverlängerung stellen oder die Frist online verlängern (siehe Formular unten). Eine Fristverlängerung, welche nach dem 31. März 2022 beantragt wird, muss schriftlich oder mündlich beim Steueramt erfolgen.
Die bereits bewilligte Frist sowie die nötigen Angaben für das Fristerstreckungsgesuch (Persönliche ID, Dokumenten ID, etc.) finden Sie auf der ersten Seite der Steuererklärung.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche benötigte
Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter
www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an das Gemeindesteueramt wenden.