Nutzung der elektronischen Informationsstelen (Richtlinien)
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen verfügt an fünf Standorten über elektronische Stelen:
Brüttisellen
Wangen
Benützungsberechtigt sind die Gemeinde, die Kirchgemeinden sowie alle in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen kulturell, sportlich, politisch oder gemeinnützig tätigen Vereine, Interessengemeinschaften oder Behörden. Publiziert werden nur Anlässe von öffentlichem Interesse. Es besteht kein grundsätzliches Benützungsrecht. Die abschliessende Entscheidung über die Aufschaltung von eingereichten Publikationen liegt bei der Gemeindeverwaltung. Folgende Bestimmungen gelten für die Aufschaltung von Werbung/Informationen: Einreichefrist: Spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Aufschaltdatum Publikationsdauer: mindestens eine, maximal zwei Wochen Einreichung an: praesidiales@wangen-bruettisellen.ch Weitere Angaben: Gewünschtes Publikationsdatum und Publikationsdauer Dateityp: Hochformat, Word-, PDF-, oder JPGE-Datei (Full-HD oder 1080x1920 Pixel) Inhalt/Text: Die Publikation darf maximal folgende Angaben enthalten: – Titel, Ort, Datum, Website – Logo der Organisation(en) – max. 1 Bild – kein Fliesstext – Schriftgrösse 45+ Publikationen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht publiziert. Aktionen
Verantwortliche Person: Vakant Zuständige Instanz: Geschäftsleitung
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