PUBLIKATION IM KURIER VOM 02.04.2020
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festge-setzt und als Zone signalisiert:
Zone „Wangen West“
- Im Fasnachtbuck
- Sonnhalde
- Im Obstgarten
- Gerenstrasse
- Stiegstrasse
- Im Chnebler
- Heugasse
- Unterdorfstrasse
- Mühlegasse
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rekursmöglichkeit:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Si-cherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Rekursfrist: 30 Tage (bis 2. Mai 2020)
Anmeldestelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Gemeinderat Wangen-Brüttisellen
(Massnahmenplan als PDF)