Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann hier bezogen werden und ist ausgefüllt mit nachstehenden Beilagen bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit einzureichen.
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
- Für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitzes bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des / der wesentlichen Waffenbestanteils/e berechtigt sind
Hinweis: seit dem 23. Januar 2023 muss kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werden.
Weitere Informationen zum Waffenerwerbsschein können Sie der Homepage des Bundesamtes für Polizei entnehmen.
Für Ausnahmebewilligungen ist die Kantonspolizei zuständig
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Tel. 058 648 35 40
waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit | 044 805 91 60 | tus@wangen-bruettisellen.ch |
Name | Download |
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