Einbürgerungen

Verfahren für ausländische Staatsangehörige ohne Schweizer Ehepartner

Anforderungen
Hier finden Sie die Angaben über die Anforderungen für eine ordentliche Einbürgerung.

Registrierung im Zivilstandsregister
Als erster Schritt müssen Sie sich im Zivilstandsregister registrieren lassen. Senden Sie das dafür notwenige Gesuch via E-Mail mit einer gut leserlichen Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte an: zivilstandsamt@duebendorf.ch

Einbürgerungsgesuch
Nach Erhalt des Auszugs aus dem Zivilstandsregister können Sie das Einbürgerungsgesuch direkt online einreichen. Sie benötigen noch folgende Unterlagen.

 

Verfahren für ausländische Staatsangehörige mit Schweizer Ehepartner

Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners oder der ausländischen Ehepartnerin einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 21 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Person

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat;
  • seit einem Jahr hier wohnt;
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin lebt.

Eine Übersicht über die Voraussetzungen finden Sie hier.

Zuständig für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das dafür benötigte Formular erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales oder Sie können es hier bestellen.

 

Verfahren für Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

Wohnen Sie schon 2 Jahre oder länger in Wangen-Brüttisellen und besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht und Sie möchten nun das Bürgerrecht von Wangen-Brüttisellen erwerben?

Wir benötigen dazu Folgendes:

  • ausgefülltes Formular "Gesuch um Annahme des Bürgerrechts der Gemeinde Wangen-Brüttisellen"
  • Personenstandsausweis (von ledigen Personen) bzw. Familienausweis von allen anderen Personen (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Scheidungs- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (bei Ehepaaren für beide Partner)
  • Strafregisterauszug (bei Ehepaaren für beide Partner)
Bild Einbürgerungen

Zugehörige Objekte