Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Personen können sich einbürgern lassen. Die erleichterte Einbürgerung gilt für bestimmte Persongruppen.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt. 
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

Was muss ich für die erleichterte Einbürgerung machen?

Zuerst muss ich Dokumente organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Dokumente per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM in Bern ist für die erleichterte Einbürgerung verantwortlich.

Wie lange dauert die erleichterte Einbürgerung?

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.

Was kostet die erleichterte Einbürgerung?

Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene CHF 900. Für Personen bis 18 Jahren kostet die erleichterte Einbürgerung CHF 650. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Voraussetzungen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung? Sie können es mit dem Self-Check unverbindlich herausfinden.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein Gesuch einreichen:

  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen.
  • Sie haben die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister.
  • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie sprechen/schreiben eine Landessprache.
  • Sie sind finanziell unabhängig.
  • Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in die Schweiz.
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Schweiz.
  • Sie nehmen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz teil.
  • Sie gefährden die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Verfahren

Sie können sich bei der Gemeinde oder im Internet infomieren, bevor Sie das Gesuch einreichen.

Sie bestellen das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch).

Sie finden auf der Website vom SEM zusätzliche Dokumente, die Sie ausfüllen und mit dem Gesuchsformular mitschicken müssen.

Sie schicken das Gesuch mit den ausgefüllten Dokumenten per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). 

Ihr Gesuch durchläuft die folgenden Schritte:

  1. Vorprüfung durch das SEM (Bund)
  2. Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  3. Prüfung durch die Gemeinde
  4. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  5. Abschliessende Prüfung durch das SEM (Bund) und Erteilung vom Schweizer Bürgerrecht

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Sind Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet?

Eine erleichterte Einbürgerung ist möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind. Ihre Frau oder Ihr Mann muss schon bei der Heirat Schweizerin oder Schweizer gewesen sein. 

Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann ordentlich eingebürgert wurde, müssen Sie mit dem Gesuch einen Bürgerrechtsnachweis einreichen. 

Den Bürgerrechtsnachweis können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Bürgerortes bestellen. Wenn Sie im Ausland wohnen, fragen Sie die zuständige Schweizer Vertretung.

Gebühren

Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
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Postadresse

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 81

Telefon

Telefonische Auskunft

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr

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E-Mail

einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch

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