Amtliche Publikation - Teilrev. Personalreglement
Der Gemeinderat hat am 6. November 2023 Artikel 14 des Personalreglements wie folgt angepasst.
Art. 14 Gesetzliche Zulagen
1 Gesetzliche Zulagen werden den Mitarbeitenden mindestens im gleichen Umfang gewährt, wie sie der Kanton Zürich für das Staatspersonal ausrichtet.
Die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales (Gemeindehaus) während den ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, 8610 Uster schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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PA GR - Personalreglement, Teilrevision - 06.11.2023 | Download | 0 | PA GR - Personalreglement, Teilrevision - 06.11.2023 |
PR Teilrevision - Amtliche Publikation Kurier - 09.11.2023 | Download | 1 | PR Teilrevision - Amtliche Publikation Kurier - 09.11.2023 |
PR Teilrevision - Entwurf Personalreglement 01.01.2024 | Download | 2 | PR Teilrevision - Entwurf Personalreglement 01.01.2024 |