Amtliche Publikation - Teilrev. Personalreglement

9. November 2023

Der Gemeinderat hat am 6. November 2023 Artikel 14 des Personalreglements wie folgt angepasst.

Art. 14 Gesetzliche Zulagen
1 Gesetzliche Zulagen werden den Mitarbeitenden mindestens im gleichen Umfang gewährt, wie sie der Kanton Zürich für das Staatspersonal ausrichtet.

Die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales (Gemeindehaus) während den ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, 8610 Uster schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.

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PA GR - Personalreglement, Teilrevision - 06.11.2023 Download 0 PA GR - Personalreglement, Teilrevision - 06.11.2023
PR Teilrevision - Amtliche Publikation Kurier - 09.11.2023 Download 1 PR Teilrevision - Amtliche Publikation Kurier - 09.11.2023
PR Teilrevision - Entwurf Personalreglement 01.01.2024 Download 2 PR Teilrevision - Entwurf Personalreglement 01.01.2024