Amtliche Publikation Wahlergebnis

26. September 2024

ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS DER SCHULPFLEGE FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026 VOM 22. SEPTEMBER 2024

Da kein Kandidat das absolute Mehr erreicht haben, findet am 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang statt. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte [GPR]). Im Übrigen gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten (§ 84a Abs. 1 GPR).

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wahlbüro