Gemeinderatsbulletin

6. März 2025

zur Sitzung vom 24. Februar 2025


Social Media Konzept
Genehmigung und Kreditfreigabe

Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen hat mit der Verabschiedung eines umfassenden Social Media Konzepts einen wichtigen Schritt zur Erreichung der gesamten Bevölkerung und der Wirtschaft gemacht. Mit neuen, modernen Kommunikationsformen kann die Förderung der Gemeinde als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsstandort massgebend unterstützt werden.
Die Umsetzung erfolgt zu Beginn mit einer externen Kommunikationsfirma und nach Implementierung der Kanäle kombiniert mit interner Betreuung, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Kommunikation sicherzustellen. Ergänzend wird ein umfassendes Monitoring eingeführt, um den Erfolg der Massnahmen regelmässig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Mit diesen Schritten positioniert sich Wangen-Brüttisellen als innovativer und lebenswerter Standort, der den Bedürfnissen von Unternehmen, Einwohnerinnen und Einwohnern sowie potenziellen Zuzügern gerecht wird.

Preisgünstiger Wohnraum
Festlegung der Stossrichtung

Die steigenden Mietpreise und die begrenzte Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum stellen viele Haushalte vor Herausforderungen. Der Gemeinderat hat sich an zwei Workshops intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und eine Stossrichtung erarbeitet, um das Angebot an erschwinglichen Wohnungen nachhaltig zu sichern.
Geplant ist eine gezielte Verdichtung in Entwicklungsgebieten wie dem Ringstrassenquartier, wobei ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festgelegt wird. Zudem prüft die Gemeinde, durch eine aktive Bodenpolitik – etwa den Erwerb von Grundstücken oder Kooperationen mit gemeinnützigen Bauträgern – langfristig mehr Einfluss auf die Wohnraumentwicklung zu nehmen.
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, Wangen-Brüttisellen sozial durchmischt und lebenswert zu gestalten.

Einzelinitiative Verbot von lärmendem Feuerwerk
Gültigkeitserklärung

Am 3. Februar 2025 wurde die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» von einer Initiantin und 64 weiteren Stimmberechtigten beim Gemeinderat eingereicht. Der Gemeinderat hat die Initiative auf deren formelle und materielle Gültigkeit geprüft und für gültig erklärt. Die Initiative kommt an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 zur Abstimmung. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen einen zustimmenden oder ablehnenden Antrag oder einen Gegenvorschlag zuhanden der Gemeindeversammlung verabschieden.

Schulhaus Oberwisen und Schulhaus Bruggwiesen
Ersatz Beleuchtung, Kreditfreigabe

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beleuchtung im Schulhaus Oberwisen zu ersetzen und auf LED umzurüsten. Wie bis anhin wird die Umrüstung in gleicher Qualität und Ausführung wie in allen Schulhäusern erfolgen. Diese Technologie gewährleistet nicht nur eine energieeffiziente, gleichmässige Ausleuchtung, sondern reduziert auch die Wartungskosten durch ihre lange Lebensdauer. Die Beträge für den Ersatz der Beleuchtung belaufen sich für das Schulhaus Oberwisen auf CHF 85'000 und für das Schulhaus Bruggwiesen auf CHF 140'000. Die Kosten sind im Budget 2025 vorgesehen.

Neuzuzüger-Anlass 2025
Programm und Nachtragskredit

Alle zwei Jahre führt die Gemeinde ein Anlass für die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger von Wangen-Brüttisellen durch. Der Gemeinderat möchte den Anlass in einem neuen Rahmen anbieten, unter Einbezug der Vereine, und hat darum eine Zusammenarbeit mit dem OK Brüttiseller Dorffäscht gutgeheissen. Der Neuzuzüger-Anlass wird bereits in diesem Jahr, anstelle von 2026, und danach jeweils in den ungeraden Jahren stattfinden. Der Gemeinderat hat für die nicht budgetierten Kosten einen Nachtragskredit von CHF 4'700 für den Anlass im Rahmen des Dorffäscht Brüttisellen vom Samstag, 21. Juni 2025 bewilligt.

Feuerpolizeibericht 2024
Der Gemeinderat hat den Feuerpolizeibericht 2024 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Arealüberbauung mit sechs Mehrfamilienhäusern
Wiedererwägung

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 wurde die baurechtliche Bewilligung an die Bauherrschaft St. Galler Pensionskasse für eine Arealüberbauung mit sechs Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage in Stierwisen, Wangen, zusammen mit der kant. Verfügung vom 26. November 2024 im koordinierten Verfahren eröffnet. Aufgrund verschiedener Hinweise hat die Baudirektion (AWEL) die Beurteilung und Verfügung bezüglich Einbauten in Grundwasserträger in Wiedererwägung gezogen und mit Datum vom 28. Januar 2025 neu verfügt. Diese Verfügung wurde im Sinne des Koordinationsverfahrens durch den Gemeinderat eröffnet.

Teilrevision Planungs- und Baugesetz
Vernehmlassung

Die Gemeinden erhielten die Gelegenheit, sich zu den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes «Raumentwicklung und Nacht» zu äussern. Es handelt sich dabei um die Erhaltung bereits dunkler Landschaften und um die Förderung von dunklen Landschaften ausserhalb von Siedlungen. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Gemeinden ermächtigt, in den Bau- und Zonenordnungen lichtempfindliche Gebiete zu bezeichnen und Anordnungen zum Schutz dieser Gebiete zu treffen.
Des Weiteren beinhaltet die Vernehmlassung eine Stellungnahme bezüglich «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen (inkl. Änderung des Strassengesetzes)». Hierzu soll das Planungs- und Baugesetz um bestimmte Beleuchtungsgrundsätze ergänzt werden. Auch sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, mittels ihrer Bau- und Zonenordnung eine kommunale Lichtplanung durchzuführen.
Ebenfalls beinhaltet die Vernehmlassung die Plan- und Baugesetz-Revision «Solaranlagen in geschützten Ortsbildern». Die Gemeinden sollen in geschützten Ortsbildern auf Stufe der Nutzungsplanung geeignete Objekte bzw. Dachflächen oder Fassaden bezeichnen können, auf welchen Solaranlagen zulässig sind. Zudem sollen die Gemeinden neu ergänzende Festlegungen zur Lage, Stellung und Erscheinung von Solaranlagen in Kernzonen treffen können. Der Gemeinderat unterstützt alle drei Planungs- und Baugesetz-Revisionen.

Revision Einführungsgesetz KESR
Vernehmlassung

Die Gemeinden wurden im Januar 2025 zu einer nachträglichen Vernehmlassung betreffend Zuständigkeit für Gesuche um Informationszugang zu Akten der Beiständinnen und Beistände von abgeschlossenen Massnahmen eingeladen. Der Gemeinderat unterstützt die geplante Revision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, die eine klare Regelung nach abgeschlossenen Verfahren vorsieht. Bislang war unklar, ob die KESB oder die Berufsbeistandschaft dafür zuständig ist, was für Betroffene oft zu Unsicherheiten führte. Die Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit und Transparenz. Zudem begrüsst der Gemeinderat, dass die Gemeinden frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden.

Finanzpolitische Reserven
Vernehmlassung

Die Direktion der Justiz und des Innern hat aufgrund eines Postulates die Möglichkeit geprüft, Einlagen in die finanzpolitische Reserve auch ausserhalb des Budgets zu tätigen und dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet. Die Gemeinden wurden eingeladen, zur geplanten Gesetzesanpassung Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme des Gemeinderats erfolgt in Anlehnung an den Fachverband VZF (Verband Zürcher Finanzfachleute) und orientiert sich am geltenden Prinzip, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Gemäss geltendem Gemeindegesetz müssen Einlagen in die Reserve budgetiert werden und dürfen im Budget zu keinem Aufwandüberschuss führen. Die bisherige Lösung war budgetorientiert, berechenbar und verständlich. Durch die Ausweitung der heutigen Regelung könnte die Jahresrechnung zur Äufnung der finanzpolitischen Reserve genutzt werden und die wichtigste Grösse für die Bevölkerung – das Jahresergebnis – beeinflussen. Die geplante Gesetzesanpassung im Zusammenhang mit der Bildung von finanzpolitischen Reserven mit der Jahresrechnung wird deshalb abgelehnt.

Grundsteuereinschätzungen
Es wurden Grundstückgewinnsteuern im Umfang von CHF 351’120 verfügt.

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Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 24.02.2025 (PDF, 95.27 kB) Download 0 Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 24.02.2025