Gemeinderatsbulletin

15. Mai 2025

zur Sitzung vom 5. Mai 2025

Teilrevision Gemeindeordnung
Inkraftsetzung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die von der Stimmbürgerschaft am 9. Februar 2025 an der Urne genehmigte teilrevidierte Gemeindeordnung am 16. April 2025 seinerseits genehmigt. Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung per 1. Juni 2025 beschlossen. Die amtliche Publikation der Inkraftsetzung erfolgte im Kurier vom 8. Mai 2025.

Anstellung Leitung Gesellschaft
Die Stelle der Leitung Gesellschaft konnte per 12. Mai 2025 mit Priska Bretscher-Hubschmid neu besetzt werden. Priska Bretscher-Hubschmid bringt langjährige und breite Erfahrung in den verschiedensten Bereichen von Non-Profit Organisationen mit.

Wangemer Chilbi 2025
Rahmenbewilligung

Der Gemeinderat hat dem Verein OK Wangemer Chilbi die Rahmenbewilligung für die Durchführung der Wangemer Chilbi 2025 vom 3. bis 5. Oktober 2025 erteilt.

Jahresrechnung 2024
Revisionsbericht

Der Gemeinderat nimmt den einwandfreien Revisionsbericht zur Jahresrechnung 2024 der externen Revisionsgesellschaft zur Kenntnis.

Sportanlage Dürrbach
Kreditabrechnung Sanierung Leichtathletikbahn

Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen genehmigt die Kreditabrechnung mit einem Gesamtbetrag von CHF 1'480'000 für die Sanierung der Leichtathletikbahn der Sportanlage Dürrbach und bestätigt das gewährte Darlehen bzw. den Kostenanteil der Gemeinde Wangen-Brüttisellen in Höhe von CHF 282'000.

Vernehmlassungsantwort Parlamentarische Initiative kalte Progression
Die Finanzdirektion hat aufgrund einer parlamentarischen Initiative die Gemeinden zur Vernehmlassung einer in Erwägung gezogenen steuergesetzlichen Anpassung im Zusammenhang mit der kalten Progression eingeladen. Die Teuerung auf den Steuerabzügen soll regelmässiger ausgeglichen und dadurch die Steuerlast mit Blick auf die individuelle Kaufkraft der Einwohner angemessen reduziert werden. Dabei teilt der Gemeinderat die Haltung des Verbands der Gemeindesteuerämter des Kantons Zürich sowie des Gemeindepräsidienverbandes. Die geplante Gesetzesanpassung im Zusammenhang mit dem Ausgleich der kalten Progression wird gutgeheissen.

Teilrevision Gemeindegesetz
Vernehmlassungsantwort zur Neuordnung der Neubeurteilung

Die Gemeinden wurden von der Direktion der Justiz und des Innern eingeladen, zur geplanten Änderung des Gemeindegesetzes in § 171 Neubeurteilung, Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat hat diese Gelegenheit genutzt. Er unterstützt die Anpassung, sie bringt auf Stufe Gemeinde verschiedene Verbesserungen. Unter anderem soll das Rechtsmittel mittels Anpassung der Gemeindeordnung neu auch ausgeschlossen werden können.
 

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleiterin Heidi Duttweiler:
Tel. 044 805 91 40 / praesidiales@wangen-bruettisellen.ch

 

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