Gemeinderatsbulletin
zur Sitzung vom 1. September 2025
Schulhaus Steiacher
Erweiterung, Projektkosten und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat setzt sich für den geplanten Erweiterungsbau der Schulanlage Steiacher ein und hat die dafür vorgesehenen Kosten ins Investitionsprogramm aufgenommen. Als nächster Schritt wird die Urnenvorlage ausgearbeitet. Die Bevölkerung wird im ersten Halbjahr 2026 über das Projekt abstimmen können. Vor der Abstimmung informiert der Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung über das Vorhaben. Der Termin dieser Veranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales
Einführung Kommunikationsfachstelle
Aufgrund der wachsenden Anforderungen an die Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung hat sich der Gemeinderat für die Reorganisation im Bereich Kommunikation entschieden. Es wird eine professionelle Kommunikationsfachstelle eingeführt, welche sich um sämtliche Kommunikationskanäle der Gemeindeverwaltung wie Website, Kurier, Social Media, usw. kümmert. Diese Reorganisation wird innerhalb des bewilligten Stellenplans erfolgen.
Abteilung Bildung
Bewilligung weitere Springereinsätze als Gebundene Ausgabe
In der Schulverwaltung sind Vakanzen und krankheitsbedingte Ausfälle durch Springereinsätze zu überbrücken. Der Gemeinderat hat dafür ein Kostendach von CHF 141'000 für die dringend notwendigen Überbrückungslösungen als gebundene Ausgabe bewilligt.
Pro Senectute
Kostenübernahme Treuhanddienst-Mandate
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Kosten für Treuhanddienst-Mandate der Pro Senectute für Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen und Vermögen durch die Emy Stingelin-Irminger Gedenk-Stiftung übernommen werden sollen. Damit kann die notwendige Unterstützung für betroffene Personen sichergestellt werden. Sollte eine Finanzierung durch die Stiftung künftig nicht mehr möglich sein, wird der Gemeinderat das Thema neu beurteilen.
Vernehmlassung Änderung Sozialhilfegesetz
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Sozialhilfegesetzes geäussert. Konkret geht es um die Abschaffung der Pflicht für Sozialhilfebeziehende, regelmässig in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Der Gemeinderat unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Der mit der heutigen Regelung verbundene administrative Aufwand ist hoch, während der finanzielle Nutzen nicht belegt werden kann. Zudem erschwert die Pflicht zum Krankenkassenwechsel die Kontinuität in der medizinischen Versorgung und belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und Sozialdiensten. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht werden die Sozialen Dienste auch künftig im Rahmen der Beratung auf günstige Versicherungsmodelle hinweisen und bei Bedarf zu einem Wechsel anregen. Mit seinem Beschluss folgt der Gemeinderat den Stellungnahmen der Sozialkonferenz Kanton Zürich und des Gemeindepräsidienverbands.
Grundsteuereinschätzungen
Es wurden Grundstückgewinnsteuern im Umfang von CHF 954'756.10 verfügt.
Geldverkehrsprüfung 2025
Dem Gemeinderat wurde über die anfangs Juli 2025 durchgeführte Revision zur Geldverkehrsprüfung eine einwandfreie Buchführung bestätigt. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen.
KVG Prüfung 2024
Der Gemeinderat nimmt den einwandfreien Revisionsbericht zur Abrechnung über die Prämienverbilligungen bzw. -übernahmen 2024 der externen Revisionsgesellschaft zur Kenntnis.
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 01.09.2025 (PDF, 69.31 kB) | Download | 0 | Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 01.09.2025 |