Allgemeines Feuerverbot im Bezirk Uster
Die anhaltende Trockenheit hat zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. Aus diesem Grund haben alle Gemeinde des Bezirks Uster ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses gilt bis auf Widerruf.
Das Feuerverbot umfasst insbesondere das Entfachen von Feuer im Freien, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern. Ziel der Massnahme ist es, Wald- und Flurbrände zu verhindern und die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt zu gewährleisten.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die geltenden Bestimmungen einzuhalten und verantwortungsvoll mit möglichen Brandquellen umzugehen. Bereits ein kleiner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen einen Brand auslösen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Natur und unserer Gemeinde.