Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Wohnen Sie schon 2 Jahre oder länger in Wangen-Brüttisellen und besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht?

Wir benötigen dazu von Schweizern:

  • ausgefülltes Formular "Gesuch um Annahme des Bürgerrechts der Gemeinde Wangen-Brüttisellen"
  • Personenstandsausweis (von ledigen Personen) bzw. Familienausweis von allen anderen Personen (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Scheidungs- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
  • Strafregisterauszug (ab 18 Jahren)

Zugehörige Objekte