Heirat / eingetragene Partnerschaft

Im Jahr der Heirat erfolgt die Besteuerung für das gesamte Jahr gemeinsam. Sie erhalten im Heiratsjahr automatisch eine neue, gemeinsame Steuerrechnung mit dem Verheiratetentarif. Die gemeinsame Steuererklärung wird im Folgejahr zugestellt.

Die Besteuerung bei der eingetragenen Partnerschaft erfolgt im Jahr der Eintragung für das gesamte Jahr. Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe hat keine steuerlichen Auswirkungen, da bereits eine gemeinsame Besteuerung besteht.

Beispiel:

Heirat im Laufe des Jahres 20XX

Ab 1.1.20XX als Ehepaar gemeinsam steuerpflichtig. Die Steuererklärung 20XX muss gemeinsam eingereicht werden. Diese Steuererklärung wird im Jahr 20XX +1 ausgefüllt. Die Ehepartner erhalten eine gemeinsame Schlussrechnung für 20XX.

Kontakt

Steuern
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 51
steuern@wangen-bruettisellen.ch

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