Nutzung öffentlicher Grund

Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Das Gesuch ist vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche einzureichen. Die Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eins entsprechenden Gesuchs.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zum Bewilligungs-, Material-, Transport- und Plakatwesen der Gemeinde Wangen-Brüttisellen (unten auf der Seite in Rechtssammlung).

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