Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Zuständig für die individuelle Prämienverbilligung ist die SVA Zürich. Auf der Homepage der SVA Zürich finden Sie alle wichtigen Informationen (Online-Rechner, Anmeldeformular, wichtigste Fragen und Antworten).