Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet

Sämtliche Bauvorhaben auf öffentlichen Strassen sind bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch (siehe Online-Schalter) muss mindestens zwei Wochen vor Baubeginn eingereicht werden. Dem Gesuch muss ein genauer Situationsplan beigelegt werden. Vor Erteilung der Bewilligung darf mit dem Aufbruch nicht begonnen werden.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Merkblatt unter Publikationen. Ebenfalls zu finden ist dort ein Ablauf (wann muss was erledigt werden).

Kontakt

Zugehörige Objekte