E-Ladestationen Meldeformular

Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, damit der Kanton Zürich seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann.

Viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen können ab dem 1. Januar 2023 im Meldeverfahren erstellt werden. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen, die öffentlich zugänglich sind, sind meldepflichtig.

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