Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer

Wohnen Sie schon 2 Jahre oder länger in Wangen-Brüttisellen und besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht?

Wir benötigen dazu von Schweizern:

  • ausgefülltes Formular "Gesuch um Annahme des Bürgerrechts der Gemeinde Wangen-Brüttisellen"
  • Personenstandsausweis (von ledigen Personen) bzw. Familienausweis von allen anderen Personen (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Strafregisterauszug ab 18 Jahren (bei Ehepaaren für beide Partner)
  • bei geschiedenen/gerichtlich getrennten Personen, wenn minderjährige Kinder miteingebürgert werden sollen: Nachweis über die elterliche Sorge (z.B. Scheidungs- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung) bzw. schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils (bei geteiltem Sorgerecht)

Kontakt

Zentrale Dienste
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 40
praesidiales@wangen-bruettisellen.ch

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