Verpflichtungserklärung für Gäste aus visumspflichtigen Ländern

Das leere Formular «Verpflichtungserklärung» kann lediglich in der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Konsulat/Botschaft) bezogen werden. Die Einwohnerdienste verfügen über KEINE entsprechenden Formulare.

Die Gäste werden gebeten, die verlangten Angaben auf dem Formular auszufüllen. Anschliessend muss die Verpflichtungserklärung an die Gastgeber/Garanten in die Schweiz gesendet werden. Nachdem die Gastgeber/Garanten das Gesuch mit ihren Angaben vervollständigt haben, nehmen wir die Verpflichtungserklärung gerne bei uns am Schalter der Einwohnerdienste entgegen.

Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, benötigen wir von Ihnen nachfolgend aufgeführte Unterlagen:

  • Pass/ID oder Ausländerausweis
  • Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Einen Nachweis einer abgeschlossenen Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von CHF 50'000.00, welche im ganzen Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein muss (benötigen wir nur, wenn dies von der Schweizer Botschaft verlangt wird)
  • Die letzten 3 Lohnausweise

Eine Liste von Versicherungen, welche entsprechende Angebote mit einer Versicherungssumme von CHF 50'000.00 oder mehr für den ganzen Schengenraum anbieten, finden Sie unter den Publikationen (unten auf der Seite).

Preis: CHF 60.00

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