Abstimmungen und Wahlen - allgemeine Informationen

Urnenöffnungszeiten

Urne im Gsellhof, Brüttisellen: Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
Urne im Schurterhaus, Wangen: Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr


Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Dieser wird Ihnen mit den Abstimmungs-/Wahlunterlagen mindestens drei bis maximal vier Wochen vor dem Abstimmungs-/Wahltermin per Post zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie diese bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs-/Wahltermin bei den Einwohnerdiensten beziehen (bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten).


Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel ungefaltet in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortcouvert per Post senden oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Das Couvert muss spätestens am Sonntag bis 10.00 Uhr beim Wahlbüro eintreffen.


Hinweis zur Publikatine von Abstimmungs- und Wahlresultaten

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössichen Wahlen oder Abstimmungen sind nur Teilresultate. Sie finden diese unter den jeweiligen Abstimmungsdaten oder den Neuigkeiten. Die gesamten Resultate finden sie auf der Homepgae des Kantons Zürich oder im App VoteInfo.

Zugehörige Objekte