Rücksicht auf vier Pfoten

22. Juni 2026

Leinenpflicht schützt Natur und Mitmenschen

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Zürich im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt eine Leinenpflicht für Hunde. Viele Hundehalterinnen und Hundehalter aus Wangen‑Brüttisellen leben diese Verantwortung bereits heute vor – und tragen damit wesentlich zu einem respektvollen Miteinander in unseren Naherholungsgebieten bei.

Tag für Tag zeigen zahlreiche Hundebesitzerinnen und -besitzer, wie selbstverständlich Rücksichtnahme sein kann. Sie führen ihre Hunde an der Leine, bleiben während der Vegetationszeit auf den Wegen und achten auf die Bedürfnisse von Natur und Mitmenschen.

Gerade während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere wie Rehkitze oder Bodenbrüter besonders störungsanfällig. Ein angeleinter Hund hilft, Stress und Gefahren für die jungen Tiere zu vermeiden und schützt damit die wertvolle Flora und Fauna unserer Gemeinde.

Wer die Leinenpflicht einhält, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Das respektvolle Verhalten schützt auch Landwirtschaftsflächen, Ernten und die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte.

Zudem erhöht ein angeleinter Hund das Sicherheitsgefühl für Familien, Sportausübende und Menschen, die Hunden gegenüber unsicher sind. Viele Hundeliebhaberinnen und Hundeliebhaber handeln vorbildlich: Sie informieren sich über Vorschriften, halten Wege sauber und übernehmen Verantwortung – auch dort, wo niemand hinschaut.

Wir danken allen verantwortungsvollen Hundehalterinnen und Hundehaltern. Ihr umsichtiges Verhalten trägt entscheidend dazu bei, dass das Zusammenleben von Mensch, Tier und Natur in unseren Naherholungsgebieten funktioniert.

Leinenpflicht