Friedensrichteramt
Aufgaben
Örtliche Zuständigkeit der Friedensrichterin In der Regel am Wohnsitz bzw. am Firmensitz der beklagten Partei. Arbeitsrechtliche Forderungen sind bei der Friedensrichterin am Sitz des Arbeitgebers oder am Arbeitsort einzureichen. Sachliche Zuständigkeit der Friedensrichterin Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, deren Streitwert CHF 2’000 nicht übersteigt, kann die Friedensrichterin auf Antrag des Klägers endgültig als Richterin entscheiden (Art.212 ZPO). Bis CHF 5'000 kann die Friedensrichterin ein Urteilsvorschlag erlassen (Art.210ff.ZPO). Leitung
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