Grünabfälle

Organische Abfälle sind nach Möglichkeit selber zu kompostieren. Besteht diese Möglichkeit nicht, können die organischen Abfälle der wöchentlichen Grüngutabfuhr mitgegeben werden.

Der Grüngutabfuhr dürfen keinesfalls Hauskehricht und Plastik bzw. nicht verwertbares Material zugeführt werden. Die unten aufgeführte Auflistung gibt eine Übersicht über den Abfall, welcher der Grüngutentsorgung mitgegeben werden darf:

Grünabfall, wie:
  • Gras-, Rasen-, Baum- und Strauchschnitt (Astdurchmesser max. 10 cm und Länge 2m, mit Schnur gebündelt)
  • Laub
  • Schilf und Riedgras
  • Gemischte Pflanzenreste
  • Schnittblumen, Zier- und Zimmerpflanzen (mit Wurzelballen, aber ohne Töpfe)

Bioabfälle, organische Abfälle aus der Küche, wie:
  • Gemüse- und Obstreste, Rüstabfälle (auch Schalen von Citrusfrüchten)
  • Speisereste
  • Verdorbene Lebensmittel
  • Fleisch- und Fischreste
  • Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel
  • Eierschalen
  • Schalen von Nüssen

Diverse Abfälle, wie:
  • Verdorbenes Heu oder Stroh, Kleintiermist (aus hygienischen Gründen aber kein Hundekot und keine Katzenstreue)
  • Rindenabfälle
  • Wollreste, Federn, Haare

Wird jeden Montag abgeholt.
Grüngut

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grüngut / Kompostierbare Abfälle