Steuern: Fristerstreckung/Abgabe Steuererklärung
Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen bis zum 31. März 2023 ein.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristverlängerung stellen oder die Frist online verlängern (siehe Formular unten). Eine Fristverlängerung, welche nach dem 31. März 2023 beantragt wird, muss schriftlich oder mündlich beim Steueramt erfolgen. Die bereits bewilligte Frist sowie die nötigen Angaben für das Fristerstreckungsgesuch (Persönliche ID, Dokumenten ID, etc.) finden Sie auf der ersten Seite der Steuererklärung. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche benötigte Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an das Gemeindesteueramt wenden. Aktionen
Zuständige Instanz: Steuern
zur Übersicht
|