Bewilligungswesen: Gesuch Polizeistundenverlängerung
Das Gastgewerbegesetz regelt die Schliessungszeiten von Gastwirtschaften, unter welche auch die vorübergehend bestehenden Betriebe fallen.
Gemäss § 15 des Gastgewerbegesetzes sind Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Die Gemeinde kann nach den örtlichen Bedürfnissen Ausnahmen bewilligen. Das Gesuch muss mindestens 7 Tage vor der Verlängerung eingereicht werden, ansonsten wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 verrechnet. Preis: CHF 100 Aktionen
Verantwortliche Person: Leonardo Bernaschina Zuständige Instanz: Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit
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