Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug via Onlineschalter eUmzug CH oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen von Ihnen: • Schriftenempfangsschein Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: • Ausländerausweis Wichtig: Bei einem Wegzug mit minderjährigen Kindern bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigen Eltern benötigen wir die schriftliche Zustimmung von beiden Elternteilen betreffend Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Ein entsprechendes Formular können Sie gerne bei uns beziehen. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Aktionen
Verantwortliche Person: Gaby Egger Zuständige Instanz: Einwohnerdienste / Zentrale
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