Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Wer eine Gastwirtschaft (mit mehr als 10 Sitzplätzen und/oder mit Alkoholausschank) führt, benötigt ein Patent. Das Gesuch dazu können Sie bei der Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das entsprechende Gesuch online aus (siehe Online-Dienste unten auf der Seite).
Gesuche sind mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme einzureichen und folgende Dokumente sind beizulegen:- Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde
- Strafregisterauszug im Original (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
- Kopie amtlicher Ausweis
- Patentverzicht bisherige/r Patentinhaber/in (falls vorhanden)
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit | 044 805 91 60 | tus@wangen-bruettisellen.ch |
Name | Download |
---|