Verpflichtungserklärung für Gäste aus visumspflichtigen Ländern

Das leere Formular "Verpflichtungserklärung" kann lediglich in der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Konsulat/Botschaft) bezogen werden. Die Einwohnerdienste verfügen über keine entsprechenden Formulare.

Der Gast wird gebeten, die verlangten Angaben auf dem Formular auszufüllen. Anschliessend muss die Verpflichtungserklärung an den Gastgeber/Garant in die Schweiz gesendet werden. Nachdem der Gastgeber/Garant das Gesuch mit seinen Angaben vervollständigt hat, nehmen wir die Verpflichtungserklärung gerne bei uns am Schalter der Einwohnerdienste entgegen. Damit wir Ihr Gesuch prüfen können (Gebühr CHF 60), benötigen wir von Ihnen nachfolgend aufgeführte Unterlagen:

  • Pass/IDK oder Ausländerausweis
  • Betreibungsregisterauszug
  • Einen Nachweis einer abgeschlossenen Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von CHF 50'000, welche im ganzen Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein muss (benötigen wir nur, wenn dies von der Schweizer Botschaft verlangt wird)

Eine Liste von Versicherungen, welche entsprechende Angebote mit einer Versicherungssumme von CHF 50'000 oder mehr für den ganzen Schengenraum anbieten, finden Sie in den Publikationen (unten auf der Seite).

Preis

CHF 60
Bild Verpflichtungserklärung

Zugehörige Objekte