Verkehrsanordnung Tempo 30

23. November 2023

Verkehrsanordnung

Auf Antrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich und im Einvernehmen mit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Wangen-Brüttisellen, Brüttisellen, Zürichstrasse     

Im Abschnitt der Zürichstrasse Höhe Nr. 17 bis Zürichstrasse Höhe Nr. 35 wird gestützt auf das Kurzgutachten Tempo-30-Strecke vom 09. März 2024 die Innerortshöchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen von 50 km/h auf 30 km/h beschränkt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftliche Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Bild Kreuzung Zürichstrasse