Ersatzwahl der Schulpflege

10. Mai 2024

ERSATZWAHL EINES MITGLIEDS DER SCHULPFLEGE FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026

Anordnung und Fristansetzung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Für das austretende Mitglied der Schulpflege, Diana Hiemann, wird gemäss § 45 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Ersatzwahl angeordnet. Es gelten die Bestimmungen über die stille Wahl.

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) müssen bis spätestens am 19. Juni 2024 (16.00 Uhr) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt hat gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung (GO) eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln zu erfolgen. Der erste Wahlgang findet in diesem Fall am 22. September 2024 statt.

Sofern keine Kandidatin bzw. kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, wird ein zweiter Wahlgang am 24. November 2024 durchgeführt. Falls es nach dem ersten Wahlgang zu einer Wahlablehnung kommen sollte, muss ein zweiter Wahlgang aufgrund der Fristen für den 9. Februar 2025 vorgesehen werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Gemäss § 84a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis am 2. Oktober 2024 (16.00 Uhr) beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, bestehende Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Geschäftslei-tung/Präsidiales, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechssachen beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat

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