Gemeinderatsbulletin

3. Juli 2025

zur Sitzung vom 23. Juni 2025

Werke Wangen-Brüttisellen
Genehmigung Jahresrechnung 2024 und Geschäftsbericht 2024 /
Festsetzung der Abgeltung für die Stromversorgung im Ortsteil Brüttisellen und der Gewinnausschüttung aus dem Kommunikationsnetz für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2024 und den Geschäftsbericht 2024 der Werke Wangen-Brüttisellen genehmigt. Zudem hat er die Abgeltung für die Stromversorgung im Ortsteil Brüttisellen festgesetzt und auf eine Gewinnausschüttung für das Kommunikationsnetz aufgrund hoher Investitionskosten verzichtet.

Allianz Pflegeversorgung der Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen
Schlussbericht 2022-2025 und Verlängerung Zusammenarbeitsvertrag 2026-2028

Der Gemeinderat hat vom Schlussbericht «Allianz Pflegeversorgung der Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen 2022 – 2025» Kenntnis genommen. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Gemeinden bzw. den drei Institutionen und der Spitex Glattal hat sich in der abgelaufenen Legislaturperiode 2022 – 2025 bewährt und als tragfähig erwiesen. Einer Verlängerung des Zusammenarbeitsvertrages «Allianz Pflegeversorgung der Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen» für die Jahre 2026 – 2028 wird zugestimmt. Für die Dauer der Weiterführung des Vertrages wird für die Leistungen der Allianz Pflegeversorgung sowie die Kooperation Alter und Gesundheit ein Betrag von insgesamt CHF 45'000 bereitgestellt.

Gemeindeverwaltung
Organisation der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat seit dem 1. Juli 2021 die operative Führung der Gemeindeverwaltung inne. Der Gemeinderat hat nach vier Jahren ein Fazit über das Wirkungsfeld gezogen und auch die Zusammensetzung überprüft. Er stützt den damaligen Entscheid zur Einführung einer Geschäftsleitung. Es konnten viele gute Erfahrungen gemacht und der Gemeinderat entlastet werden, insbesondere auch im Budgetprozess und bei Personalthemen. Die Führung der Verwaltung konnte zudem breiter abgestützt werden. In Bezug auf die Zusammensetzung ist er zum Schluss gekommen, dass die Mitgliederzahl von bisher vier Mitgliedern auf deren sechs erweitert wird. Die Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt werden somit alle Abteilungsleitenden der Geschäftsleitung angehören.

Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz
Verzicht auf Durchführung eines zweiten Wahlgangs

Aufgrund eines Rücktritts wurde eine Ersatzwahl für die evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 angeordnet. Es wurden jedoch keine Wahlvorschläge eingereicht, weshalb der erste Wahlgang am 18. Mai 2025 ohne offizielle Kandidierende durchgeführt wurde. Im ersten Wahlgang wurde keine Person gewählt, weshalb ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss. Auch in der zehntätigen Frist ab erstem Wahlgang sind keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss eine Ersatzwahl nur durchgeführt werden, wenn die Erneuerungswahl nicht innert sechs Monaten stattfindet. Da die Erneuerungswahl bereits am 8. März 2026 durchgeführt wird, liegt der Termin weniger als sechs Monate vom nächsten Urnengang entfernt. Des Weiteren hat die Kirchenpflege sowie die Kirchgemeindeversammlung Brüttiseller Kreuz beschlossen, die Anzahl Kirchenpflegemitglieder für die neue Amtsdauer von heute sieben auf neu fünf zu reduzieren. Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde aus diesen Gründen entschieden, auf die Durchführung eines zweiten Wahlgangs zu verzichten. Die amtliche Publikation mit Rechtsmittelbelehrung erfolgte im Kurier vom 26. Juni 2025.

Vernehmlassung
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer

Eine parlamentarische Initiative verlangt, dass neu die Gewinnsteuer von ortsansässigen Unternehmen an deren Kapitalsteuer angerechnet und dadurch eine finanzielle Entlastung entstehen kann. Die finanziellen Auswirkungen für den kommunalen Finanzhaushalt sind zu schwerwiegend. Der Gemeinderat unterstützt die Stellungnahme des Gemeindepräsidienverbandes vollumfänglich. Die parlamentarische Initiative betreffend Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer wird nicht unterstützt.

Vernehmlassung
Revision Planungs- und Baugesetz (PBG) "Baudenkmäler"

Die Gemeinden wurden eingeladen Stellung zu nehmen zur Vernehmlassung bezüglich PBG-Revision «Baudenkmäler». Die geplante Revision bringt in zentralen Punkten Verbesserungen: Sie ermöglicht die bauliche Entwicklung und erleichtert energetische Sanierungen, verankert die Interessenabwägung gesetzlich, schafft mehr Rechtssicherheit bei Schutzentscheiden und sieht eine Stärkung verwaltungsrechtlicher Verträge vor. Die vorgeschlagene Zentralisierung der Inventare durch den Kanton wird vom Gemeinderat abgelehnt. Die Gemeinden sollen neu einen Beitrag von 10 % der beitragsberechtigten Kosten bei Sanierungen von kommunalen Baudenkmälern leisten, dazu muss innert drei Jahren eine eigene Verordnung erstellt werden. Aus Sicht des Gemeinderats ist dies in der Praxis schwierig umzusetzen. Je nach Grösse der Gemeinde und Anzahl Schutzobjekte kann dies unterschiedliche Kosten auslösen, die schwierig zu budgetieren oder planen sind. Der Gemeinderat lehnt diese Regelung ab und fordert ihre Streichung.

Grundsteuereinschätzungen
Es wurden Grundstückgewinnsteuern im Umfang von CHF 79’196 verfügt.

 

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleiterin Heidi Duttweiler:
Tel. 044 805 91 40 / praesidiales@wangen-bruettisellen.ch

Zugehörige Objekte

Name
Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 23.06.2025 (PDF, 90.93 kB) Download 0 Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 23.06.2025