Gemeinderatsbulletin

30. Oktober 2025

zur Sitzung vom 20. Oktober 2025

Pflegezentrum Rotacher
Genehmigung
Eignerstrategie
Die interkommunale Anstalt (IKA) Pflegezentrum Rotacher (PZR) wurde am 17. Mai 2009 gegründet. Träger sind die Gemeinden Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und die Stadt Wallisellen. Die zwischen den drei Gemeinden und dem PZR abgeschlossene Leistungsvereinbarung, bezweckt die Gewährleistung eines bedarfs- und fachgerechten Angebots an stationären Pflegeleistungen sowie Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Die neu erarbeitete Eignerstrategie der Trägergemeinden legt die Ziele und Schwerpunkte der Trägergemeinden als Eigentümerin des Pflegezentrums Rotacher fest. Weiter gibt sie Richtlinien und strategische Vorgaben zur Festlegung der Unternehmensstrategie des Verwaltungsrats des Pflegezentrum Rotacher vor. Damit stellt sie sicher, dass Strategie und Tätigkeit des Pflegezentrums Rotacher den Interessen der Trägergemeinden als Eigentümerin entsprechen. Der neu erarbeiteten Eignerstrategie wurde zugestimmt.

Amtliches Publikationsorgan
Wechsel zu digitalen Publikationen

In der heutigen Informationsgesellschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass amtliche Informationen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zugänglich sind. Derzeit werden die amtlichen Publikationen im Kurier veröffentlicht, was zwar eine gewisse Reichweite bietet, jedoch nicht mehr alle Bevölkerungsgruppen erreicht. Längst informieren sich Einwohnerinnen und Einwohner über anderweitige digitale Informationskanäle, um Wichtiges zeitnah zu erfahren. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zukünftig amtliche Publikationen rechtsverbindlich auf der Plattform Digitales Amtsblatt Schweiz www.epublikation.ch zu publizieren. Die Plattform wird ab 1. Januar 2026 neu als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde bestimmt. Ein entsprechendes Reglement über die amtlichen Publikationen wurde verabschiedet. Eine Verknüpfung der Homepage der Gemeinde mit dem amtlichen Publikationsorgan www.epublikation.ch wird fristgerecht erfolgen, sodass die amtlichen Publikationen auch via Homepage gelesen werden können.

Ein Wechsel des amtlichen Publikationsorgans auf eine digitale Form ist zeitgemäss und wird von der Mehrheit der Gemeinden bereits praktiziert. Die Publikationen werden zwei Mal wöchentlich, jeweils am Dienstag und Donnerstag, elektronisch aufgeschaltet. Mit der Veröffentlichung beginnen zugleich die damit verbundenen Rechtswirkungen, insbesondere die Fristauslösung, zu laufen.  Wie bis anhin werden die Publikationen auch im Kurier veröffentlicht, sodass sichergestellt ist, dass auch Menschen ohne Zugang zur digitalen Plattform weiterhin alle relevanten Informationen erhalten.

Gsellhof, Erneuerung Videoüberwachung
Kreditfreigabe

Beim Gsellhof (Schüracherstrasse 8/10) werden die veralteten Überwachungskameras durch neue Geräte ersetzt. Zusätzlich wird eine neue Kamera mit Sicht zur Nebensammelstelle Gsellhof und Grillhaus bewilligt. Der Ersatz dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit und erfolgt gemäss Offerte zum Betrag von CHF 12’000.

Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund
Vernehmlassung

Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative (PI) und der damit verbundenen Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte betreffend “Wahl- und Abstimmungswerbung“ wurde seitens der Direktion für Justiz und des Innern des Kantons Zürich eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Gemeinderat schliesst sich in seiner Stellungnahme vollumfänglich jener des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPVZH) an. Die parlamentarische Initiative wird abgelehnt, da der Gesetzestext unpräzise ist und einige Folgen unklar sind. Ebenfalls würden für die Gemeinden zusätzliche Kosten entstehen. Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat bereits im Jahr 2013 zwei Standorte für das bewilligungsfreie Anbringen von Plakaten für alle Urnenwahlen und kommunale Urnenabstimmungen bezeichnet.

glow.das Glattal
Genehmigung Budget 2026

Der Gemeinderat hat das Budget 2026 für den Verein glow.das Glattal genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Wangen-Brüttisellen beträgt CHF 1‘681.

Grundstückgewinnsteuern
Es wurden Grundstückgewinnsteuern im Umfang von CHF 379’200 verfügt.

Zugehörige Objekte

Name
Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 20.10.2025 (PDF, 92.58 kB) Download 0 Gemeinderatsbulletin 2025 - GR-Sitzung - 20.10.2025