Erneuerungswahl evang.-ref. Kirchenpflege
ERNEUERUNGSWAHL DER EVANG.-REF. KIRCHENPFLEGE BRÜTTISELLER KREUZ FÜR DIE AMTSDAUER 2026 – 2030 / PROVISORISCHE WAHLVORSCHLÄGE
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Evang.-ref. Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
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Name |
m/w |
Geburts- |
Beruf |
Adresse |
neu/ |
Partei |
Rufname |
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Gall |
m |
1966 |
Biologe / |
Riedenerstrasse 28, |
neu |
BVD Dietlikon |
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Guhl |
m |
1957 |
Maschinenzeichner / FM Gebäudeunterhalt Pens. |
Eichstrasse 19, |
bisher |
FDP |
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Müller |
w |
1964 |
Landschaftsarchitektin HTL/FH |
Am Bach 11, |
bisher |
parteilos |
Moni |
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Oschwald |
w |
1950 |
Pflegefachfrau |
Unterdorfstrasse 21, |
bisher |
parteilos |
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Zuber |
m |
1958 |
Jurist |
Glärnischstrasse 4, |
neu |
parteilos |
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Präsidium |
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Name |
m/w |
Geburts- |
Beruf |
Adresse |
neu/ |
Partei |
Rufname |
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Zuber |
m |
1958 |
Jurist |
Glärnischstrasse 4, |
neu |
parteilos |
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Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 4. Dezember 2025 (16.00 Uhr), die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte VPR).
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde ist, wer der evangelisch-reformierten Kirche angehört, im betreffenden Gemeinwesen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. In die Kirchenpflege kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, welche das 18. Altersjahr vollendet hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. In die Kirchenpflege Brüttiseller Kreuz wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 5 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung).
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem kann ein Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie unten auf dieser Seite oder sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, erhältlich.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 18. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 29. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Formular Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege (PDF, 106.95 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege |
| Funktionsbeschrieb evang.-ref. Kirchenpflege (PDF, 266.71 kB) | Download | 1 | Funktionsbeschrieb evang.-ref. Kirchenpflege |