Erneuerungswahl Friedensrichter/in, Anordnung
ANORDNUNG ERNEUERUNGSWAHL DES FRIEDENSRICHTERS BZW. DER FRIEDENSRICHTERIN FÜR DIE AMTSDAUER 2027 BIS 2033
Die Erneuerungswahl des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 bis 2033 wird auf den 28. Februar 2027 angeordnet.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 6. Juni 2027 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leeren Wahlzetteln und Beiblatt statt.
Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 21. Oktober 2026 (16.00 Uhr) beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Gemäss § 84a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis am 10. März 2027 (16.00 Uhr) beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, bestehende Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (Art. 4 Abs. 2 GO).
Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz „bisher“, wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden am 6. November 2026 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales + Geschäftsleitung, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder online auf dieser Seite erhältlich.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Erneuerungswahl Friedensrichter, Formular Wahlvorschlag (PDF, 113 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahl Friedensrichter, Formular Wahlvorschlag |