Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländern (erleichtertes Verfahren)
Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners oder der ausländischen Ehepartnerin einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Art. 21 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Person
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat;
- seit einem Jahr hier wohnt;
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin lebt.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen finden Sie hier.
Zuständig für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das dafür benötigte Formular erhalten Sie bei der Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales oder Sie können es hier bestellen.
Kontakt
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 40
praesidiales@wangen-bruettisellen.ch
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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620.2 | Gebührentarife Gemeinde Wangen-Brüttisellen | 1. Januar 2020 |
Name |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Geschäftsleitung / Präsidiales | 044 805 91 40 | praesidiales@wangen-bruettisellen.ch |