Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Zuständig für die individuelle Prämienverbilligung ist die SVA Zürich. Auf der Homepage der SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie alle wichtigen Informationen (Online-Rechner, Anmeldeformular, wichtigste Fragen und Antworten).