Gastwirtschaftspatent Gesuch

Wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht braucht grundsätzlich ein Patent. Betriebe, die von der Patentpflicht ausgenommen sind, werden in § 3 des Gastgewerbegesetzes GGG definiert.

Das Gesuch für ein Gastwirtschaftspatent können Sie bei der Abteilung Bau und Sicherheit beziehen oder Sie füllen das Gesuch hier online aus.

Gesuche sind mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme einzureichen und folgende Dokumente sind beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohngemeinde (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterauszug im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
  • Kopie amtlicher Ausweis
  • Patentverzicht bisherige/r Patentinhaber/in (falls vorhanden)

Für die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zuständig:
Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen
Abteilung Bau und Sicherheit
Tel. 044 805 91 20
b+s@wangen-bruettisellen.ch

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